Übersicht über die Mitgliedsbeiträge ab 01.01.2024

siehe auch: Mitgliedsbeiträge (gsg-duisburg.com)
Die diesjährige Mitgliederversammlung beschloss die Anpassung der Mitgliedsbeiträge.
Gemäß der Vereinssatzung sind die Beiträge als Jahresbeiträge im voraus zu zahlen. Das Geschäftsjahr umfasst den Zeitraum vom 01.07. – 30.06. eines Jahres.

Präambel

Diese Beitragsordnung basiert auf den §§ 6, 9 Abs. 2a der Satzung der GSG Duisburg 1919/28 e.V. und führt die innerhalb der Satzung verankerten Regelungen ergänzend aus.

§ 1 Festlegung der Mitgliedsbeiträge

Art und Höhe der Mitgliedsbeiträge werden vom Vorstand durch Erlass dieser Beitragsordnung festgelegt.

§ 2 Beitragszahlung

1. Die Beitragszahlung muss in Voraus für das laufende Geschäftsjahr auf ein Konto der GSG Duisburg 1919/28 e.V. erfolgen.
2. Eine Beitragszahlung für Bestandsmitglieder durch Bankeinzug wird ermöglicht, für Neumitglieder ist die Beitragszahlung durch Bankeinzug verpflichtend.
3. Bei Vereinseintritt im laufenden Jahr ist der anteilige Mitgliedsbeitrag zum Zeitpunkt des Eintritts in den Verein zu zahlen.
4. Ermäßigte Beiträge werden von der GSG Duisburg 1919/28 e.V. und seinen Abteilungen z.B. für Rentner, Arbeitslose, Auszubildende, Zivildienstleistende, Jugendliche, Studenten, Schwerbehinderte, Kinder bis 13 Jahren und Bedürftige angeboten. Der gültige Berechtigungsnachweis für eine Ermäßigung muss dem Verein selbständig vorgelegt werden. Liegt der Nachweis dem Vorstand nicht vor, ist der volle Beitrag zu zahlen.
5. Ehrenmitglieder und Schiedsrichter, die für die GSG Duisburg gemeldet sind, sind von der Beitragszahlung befreit.
6. Der Vorstand darf auf Antrag in Härtefällen Ausnahmen in Bezug auf Beitragshöhe und Beitragszahlung gestatten.
7. Für Mitglieder, die ihre Beiträge bei Fälligkeit nicht gezahlt haben ohne von der Zahlung befreit worden zu sein, ruhen sämtliche Mitgliedsrechte sowie die eingeräumten Vergünstigungen jedweder Art für die Dauer des Verzuges.
8. Für Mitglieder, die mit Ihren Beiträgen länger als 3 Monate in Verzug sind können nach § 9, Abs. 2a aus dem Verein ausgeschlossen werden. Sämtliche Mitgliedsrechte sowie die eingeräumten Vergünstigungen jedweder Art ruhen für die Dauer des Verzuges.

§ 3 Abteilungsbeiträge

Unter Berücksichtigung des § 2 dieser Beitragsordnung und der Satzung § 6 Abs. 2 sind
die Abteilungsversammlungen nach vorheriger Zustimmung des Vorstands berechtigt,
abweichende Gebühren und Umlagen nach § 6 Abs. 1 bis zu 100% des Mitgliedsbeitrages für die eigenen Mitglieder zu beschließen, sofern dies zur Erfüllung des Abteilungszweckes notwendig erscheint.

Aktuelle Beiträge:

  Rechnung Einzug
Kinder bis Vollendung des 13. Lebensjahres 126,- € 120,- €
Jugendliche ab Vollendung des 14 – 17 Jahre 138,- € 132,- €

Passive Mitglieder/Ehrenamtliche Mitarbeiter

(* Anmerkung: Die Umstellung auf passive / ermäßigte Beiträge / Ehrenamtliche Mitarbeiter - je nach Ermäßigungsgrund -wird nach schriftlichem Antrag / Nachweis vorgenommen. Der Differenzbetrag zur Vollmitgliedschaft wird nachträglich während des Beitragsjahres erstattet)
96,- € 90,- €
Rentner (gegen Vorlage des Rentenbescheides) 138,- € 132,- €
Schüler, Azubis, Zivis, Studenten und Arbeitslose (nur gegen Vorlage gültiger Bescheinigungen) 150,- € 144,- €
Erwachsene mit Erreichen des 18. Lebensjahres 186,- € 180,- €

Familienbeitrag

Anmerkung: Als Familienmitgliedschaft können verheiratete Mitglieder und deren im Haushalt lebende Kinder bis 18 Jahre
geführt werden, sobald die Beitragshöhe für die Einzelmitgliedschaften die Familienbeitragshöhe übersteigt. Die
Beitragsart „Familienbeitragszahler“ bedeutet, dass dieses Mitglied der Zahler des Familienbeitrags ist. Die beitragsfreien
Familienmitglieder werden unter der Beitragsart „Fam-mitgl.“ geführt. Kinder mit Vollendung des 18. Lebensjahres entfallen
aus dem Familienbeitrag.
366,- € 360,- €

Neumitglieder zahlen ab dem Monat des Beitritts. Die Zahlung erfolgt per Abbuchung. Im Jahr des Eintritts ist der Jahresbetrag ab Eintrittsmonat (Bespiel Eintritt Oktober: bis 30.06. eines Jahres = 9 Monate) zu entrichten. Zur Einstufung können reduzierte Beiträge für Schüler, Azubis, Zivis, Studenten, Rentner und Arbeitslose nur gegen Vorlage gültiger Bescheinigungen gewährt werden. Die Bescheinigungen sind eigenverantwortlich zu Beginn des Beitragsjahrs einzureichen (auch per Email an u. a. Emailanschrift möglich).

Anfragen und Unstimmigkeiten in Beitragsangelegenheiten sind schriftlich über die u. a. Postfachanschrift (siehe auch Abmeldung vom Verein) mit dem geschäftsführenden Vorstand der GSG Duisburg zu klären, da die Abteilung damit nicht befasst ist.

Abmeldung vom Spielbetrieb:
Die Abmeldung vom Spielbetrieb ist schriftlich je Abteilung an den Seniorenabteilungsleiter oder den Jugendwart zu richten, wobei das Datum der Abmeldung aus dem Schreiben hervorgehen muss. Mündliche Abmeldungen werden nicht akzeptiert.

Abmeldungen vom Verein:
Kündigungen der Mitgliedschaft sind schriftlich (per Einschreiben) an folgende Anschrift zu richten:

Großenbaumer Sportgemeinschaft 1919/28 e.V.
Postfach 290121
47261 Duisburg

Die Kündigung der Mitgliedschaft ist grundsätzlich zu jeder Zeit möglich, der Mitgliedsbeitrag ist dabei satzungsgemäß für das gesamte Jahr (01.07. – 30.06. eines Jahres) des Austritts zu zahlen und wird nicht anteilig zurückgezahlt.

Kündigungen, die über die Abteilungen/Abteilungsleiter/innen, Trainer/innen oder andere Personen, auch Vorstandsmitglieder, mündlich oder schriftlich erfolgen, in den Briefkasten der Platzanlage eingeworfen oder abgegeben werden, werden durch den geschäftsführenden Vorstand nicht akzeptiert.

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