Übersicht über die Mitgliedsbeiträge ab 01.01.2020
Die diesjährige Mitgliederversammlung vom 22.02.2020 beschloss die Anpassung der Mitgliedsbeiträge.Gemäß der Vereinssatzung sind die Beiträge als Jahresbeiträge im voraus zu zahlen.
Aktuelle Beiträge:
Jahresbeitrag | monatlich | |
---|---|---|
Kinder bis Vollendung des 13. Lebensjahres | 110,40 € | 9,20 € |
Jugendliche ab Vollendung des 14 – 17 Jahre | 123,00 € | 10,25 € |
Passive Mitglieder/Ehrenamtliche Mitarbeiter (* Anmerkung: Die Umstellung auf passive / ermäßigte Beiträge / Ehrenamtliche Mitarbeiter - je nach Ermäßigungsgrund -wird nach schriftlichem Antrag / Nachweis vorgenommen. Der Differenzbetrag zur Vollmitgliedschaft wird nachträglich während des Beitragsjahres erstattet) |
84,00 € | 7,00 € |
Rentner (gegen Vorlage des Rentenbescheides) | 124,20 € | 10,35 € |
Schüler, Azubis, Zivis, Studenten und Arbeitslose (nur gegen Vorlage gültiger Bescheinigungen) | 133,20 € | 11,10 € |
Erwachsene mit Erreichen des 18. Lebensjahres | 171,60 € | 14,30 € |
Familienbeitrag Anmerkung: Als Familienmitgliedschaft können verheiratete Mitglieder und deren im Haushalt lebende Kinder bis 18 Jahre |
343,80 € | 28,65 € |
Neumitglieder zahlen ab dem Monat des Beitritts. Die Zahlung erfolgt per Abbuchung oder Rechnungslegung. Im Jahr des Eintritts ist bei gewählter Rechnungslegung der Jahresbetrag ab Eintrittsmonat bar zu entrichten und der Anmeldung beizufügen.
Anfragen und Unstimmigkeiten in Beitragsangelegenheiten sind schriftlich über die u. a. Postfachanschrift (siehe auch Abmeldung vom Verein) mit dem geschäftsführenden Vorstand der GSG Duisburg zu klären, da die Abteilung damit nicht befasst ist.
Zusatz zur Handballjugendabteilung:
Bei Neuanmeldung wird für die Ersterstellung eines Spielerpasses eine einmalige Gebühr von 5,– € erhoben.
Abmeldung vom Spielbetrieb:
Die Abmeldung vom Spielbetrieb ist schriftlich je Abteilung an den Seniorenabteilungsleiter oder den Jungen-/Mädchenwart zu richten, wobei das Datum der Abmeldung aus dem Schreiben hervorgehen muss. Mündliche Abmeldungen werden nicht akzeptiert.
Abmeldungen vom Verein:
Kündigungen der Mitgliedschaft sind schriftlich (per Einschreiben) an folgende Anschrift zu richten:
Großenbaumer Sportgemeinschaft 1919/28 e.V.
Postfach 290121
47261 Duisburg
Die Kündigung ist grundsätzlich zu jeder Zeit möglich, der Mitgliedsbeitrag ist dabei satzungsgemäß für das gesamte Kalenderjahr des Austritts zu zahlen und wird nicht anteilig zurückgezahlt.
Kündigungen, die über die Abteilungen/Abteilungsleiter/innen, Trainer/innen oder andere Personen, auch Vorstandsmitglieder, mündlich oder schriftlich erfolgen, in den Briefkasten der Platzanlage eingeworfen oder abgegeben werden, werden durch den geschäftsführenden Vorstand nicht akzeptiert.