Der Trainings- und Spielbetrieb der Handballabteilung der GSG Duisburg musste erneut seit letzten Donnerstag (29.10.2020) aufgrund der Coronaschutzverordnung des Landes NRW und der Allgemeinverfügung der Stadt Duisburg eingestellt werden. Die Hallen werden zunächst bis zum 30.11.2020 geschlossen. Der Stadtsportbund Duisburg schreibt hierzu:

Coronaschutzverordnung des Landes NRW ab 02. November 2020

Die ab dem 2. November 2020 gültige Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen bringt für den Sport sehr harte Einschnitte. Im Folgenden stellen wir Ihnen die relevanten Passagen vor, die den Sport- und Trainingsbetrieb der Vereine direkt betreffen.

Hier die relevanten Punkte:
+ Der Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Fitnessstudios, Schwimmbädern und ähnlichen Einrichtungen ist bis zum 30. November 2020 unzulässig.
+ Ausgenommen ist der Individualsport allein, zu zweit oder ausschließlich mit Personen des eigenen Hausstandes außerhalb geschlossener Räumlichkeiten von Sportanlagen.
+ Sportfeste und ähnliche Sportveranstaltungen sind bis mindestens zum 31. Dezember 2020 untersagt.
+ Zulässig ist der Sportunterricht (einschließlich Schwimmunterricht) der Schulen
+ Zulässig ist das Training an den nordrhein-westfälischen Bundesstützpunkten und Landesleistungsstützpunkten sowie das Training von Berufssportlern auf und in den von ihrem Arbeitgeber bereitgestellten Trainingseinrichtungen
+ Zulässig ist das Bewegen von Pferden aus Tierschutzgründen auch in geschlossenen Räumen.

Ebenso gilt:
Sitzungen von rechtlich vorgesehenen Gremien von … Vereinen sind unter Einhaltung der Regelungen aus der CoronaSchVo
a) mit bis zu zwanzig Personen, wenn sie nicht als Telefon- oder Videokonferenzen durchgeführt werden können,
b) mit mehr als zwanzig , aber höchstens 250 Personen in geschlossenen Räumen beziehungsweise 500 Personen unter freiem Himmel, nur nach Zulassung durch die zuständigen Behörden, wenn die Sitzung  aus triftigem Grund im Monat November 2020 in Präsenz und mit der vorgesehenen Personenzahl durchgeführt werden muss
erlaubt.
Vereinsgaststätten:
Der Betrieb von Restaurants, Gaststätten, Imbissen, Kneipen, Cafés und anderen gastronomischen Einrichtungen ist bis zum 30. November 2020 untersagt.


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