Zur Aufrechterhaltung des Spieletriebs wird aus aktuellem Anlass nochmals auf die Einhaltung und Kontrollen der 2 G-Regel hingewiesen. Das heißt, dass nicht nur die Zuschauer, sondern auch Spieler-/innen, Trainer, Betreuer, Zeitnehmer und auch Schiedsrichter einen entsprechenden Nachweis vorweisen müssen, um die Halle betreten zu können. Kinder bis einschließlich 14 Jahre gelten zu Schulzeiten als getestet, ab dem 16. Lebensjahr muss ein Schülerausweis vorgelegt werden. Ohne Nachweis darf kein Zutritt erfolgen, auch nicht von Eltern, deren Kinder am Spielbetrieb teilnehmen.

Der Zugang zur Halle erfolgt grundsätzlich nur durch den seitlichen Zuschauereingang und soll durch Spieler und Offizielle durch den Spielereingang nach Spielende verlassen werden. Die jeweilige Heimmannschaft ist für den reibungslosen Ablauf einschließlich Kontrollen verantwortlich.

Des Weiteren wird auf die hier veröffentlichte und in die der Halle ausgehängte Corona-Hygieneverordnung verwiesen.

Die Einhaltung der Vorgaben wird durch Offizielle des Handballkreises Rhein-Ruhr sporadisch überprüft. Im Falle der Nichteinhaltung drohen Punktverlust und ggf. weitere Maßnahmen gegen den Heimverein.

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